AGB`s

Abschnitt 1 – Allgemein

1.1 Alle Waren und Dienstleistungen welche von der COMPAIR GmbH, 8212 Neuhausen / Schweiz (“der Verkäufer”) verkauft, beziehungsweise erbracht werden unterstehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichenden Konditionen des Käufers wird hiermit widersprochen und diese sind nicht Teil des Vertrages, es sei den ihnen wurde von seitens der COMPAIR GmbH ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2 Der Verkäufer behält das alleinige Eigentum an und das Copyright von Mustern, Aufstellungen von Kosten, Zeichnungen, Software und ähnlichem und an jedwelchen anderen Informationen, seien sie materiell oder immaterial. Diese Informationen dürfen nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer wird seinerseits als VERTRAULICH bezeichnete Dokumente des Käufers ebenfalls Dritten nicht ohne Zustimmung des Käufers zugänglich machen.

Abschnitt 2 – Preise und Bezahlung

2.1 Die Preisstellung erfolgt ex works und beinhaltet die Verladung auf dem Gelände des Verkäufers. Nicht eingeschlossen sind dabei Verpackung, Versicherung und eventuelle weitere Nebenkosten. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird in Rechnung gestellt.
2.2 Zahlungen sind ohne jede Abzüge 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar auf das Bankkonto des Verkäufers.
2.3 Der Käufer kann keine Verrechnung geltend machen.

Abschnitt 3 – Lieferfrist, Lieferverzögerung, force majeure

3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nachdem alle kommerziellen und technischen Fragen geklärt sind und der Käufer seinen eventuellen weiteren Obligenheiten nachgekommen ist, wie der Beschaffung von nötigen Zertifikaten, Genehmigungen oder der Leistung einer vereinbarten Anzahlung.
Andernfalls wird die Lieferfrist entsprechend verlängert, es sei den der Verkäufer verantwortet die Verzögerung.
3.2 Falls der Käufer den vertragsgemässen Versand der Ware oder deren Annahme verzögert oder seine Pflicht zur Mitwirkung anderweitig verweigert, so kann der Verkäufer Schadenersatz inklusive aller seiner zusätzlich entstandenen Kosten verlangen. Der Verkäufer kann die Ware insbesondere auf Kosten und auf Risiko des Käufers einlagern.
3.3 Falls die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann aus Gründen welche der Verkäufer nicht zu verantworten hat und force majeure begründen, wie Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, kriegerische Konflikte, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Nuklearunfälle, Arbeitskonflikte, dann wird der Verkäufer von seinen Verpflichtungen für deren Dauer entbunden und die Lieferzeit wird entsprechend verlängert. Der Verkäufer hat den Käufer über das Vorliegen solcher Gründe schnellst möglich zu informieren. Falls die Gründen es rechtfertigen kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

Abschnitt 4 – Gefahrenübergang, Annahme, Versicherung

4.1 Der Gefahrübergang erfolgt in jedem Fall, auch bei Teillieferungen, mit dem Beginn der Verladung der Ware auf dem Gelände des Verkäufers.
4.2 Das Vorliegen unbedeutender Mängel berechtiget den Käufer nicht die Annahme der Ware zu verweigern, sofern der Käufer seine Pflicht zur Nachbesserung anerkennt.
4.3 Falls die Lieferung oder deren Annahme durch Umstände verzögert werden, welche nicht dem Verkäufer anzulasten sind, so geht das Risiko einer eventuellen Verschlechterung oder Zerstörung der Ware am Tag wo diese versandbereit oder abnahmebereit gemeldet wurden auf den Käufer über. Der Verkäufer versichert auf Verlangen des Käufer die Ware auf dessen Kosten.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, falls sie dem Käufer zuzumuten sind.

Abschnitt 5 – Eigentumsvorbehalt, Abtretung von Ansprüchen

5.1 Der Verkäufer behält das Eigentum an der gelieferten Ware, solange nicht alle durch die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandenen Rechnungen vollständig und fristgerecht beglichen wurden.
5.2 Falls der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, insbesondere wenn er mit Zahlungen im Rückstand ist, dann kann der Verkäufer nach Setzung einer Frist die Ware zurückfordern.

Abschnitt 6 – Garantie

Garantie wird gewährt während 12 Monaten gerechnet ab Abnahme der Ware, es sei denn es besteht eine davon abweichende schriftliche Vertragsbestimmung.

Abschnitt 7 –Mängelhaftung

Die Mängelhaftung des Verkäufers ist beschränkt für die in diesem Abschnitt 7 aufgeführten Mängel:

7.1 Sachmängel
7.1.1
Nach Absprache mit dem Verkäufer soll dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben werden nötige Reparaturen vorzunehmen und die Lieferung von benötigen Ersatzteilen vorzunehmen. Die Ersatzvornahme durch den Käufer oder Dritte ist nur Ausnahmsweise mit dem Einverständnis des Verkäufers gestattet.

Abschnitt 8 –Schadenersatz

8.1 Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, auch nicht für seine Erfüllungsgehilfen, ausser bei Vorliegen von Böswilligkeit, grober Fahrlässigkeit, Täuschungsabsicht durch den Verkäufer oder aus zwingenden Bestimmungen des Schweizerische Produkthaftungsgesetzes.
8.2 Weitere rechtliche Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Abschnitt 9 –Ausschlüsse

9.1 Wenn nach der Behebung von Mängeln eine neue Garantiefrist vereinbart wird, ist diese auf maximal 6 Monate nach der Ausführung der Reparatur beschränkt und soll beschränkt sein auf Mängel, welche aus der Reparatur hervorgegangen sind.

Abschnitt 10 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand

10.1 In allen Fällen soll Schweizerisches Recht gelten. Dem entgegenstehendes Recht wie z.B. auch die UNO Kaufrechts-Konvention von 1980 (CISG) findet daher keine Anwendung.
10.2 Alle Streitigkeiten und entsprechende Ansprüche welche allenfalls aus dem Vertrag, entstehen sollen schiedlich entschieden werden in Übereinstimmung mit den dannzumal geltenden`Swiss Rules of International Arbitration` der `Swiss Chambers` Arbitration Institution`. Es sollen drei Schiedsrichter sein, der Ort des Schiedsgerichts ist Zürich. Verhandlungssprache ist Englisch. Der Verkäufer ist aber jederzeit berechtigt den ordentlichen Rechtsweg mit Gerichtsstand Schaffhausen / Schweiz zu wählen.

Abschnitt 11 – Allgemeine Bestimmungen

11.1 Falls in der Auftragsbestätigung nicht anders bestätigt, ist der Erfüllungsort für beide Vertragsparteien der gesetzliche Firmensitz der COMPAIR GmbH. Dies gilt sogar falls dem sonst gebräuchliche Branchen übliche Klauseln entgegenstehen sollten.
11.2 Der Käufer ist nicht berechtigt seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, es sei den mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers.